Drucksache - 0408/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen zur Anwendung des Treuhänder-Modells nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz im Bezirk vorliegen und bei entsprechenden leerstehenden Häusern das Treuhänder-Modell zur Anwendung zu bringen.
Der BVV ist bis zum 31.03.23 zu berichten.
Begründung: Das Land Berlin will im Rahmen von Pilotprojekten das Treuhänder-Modell am Beispiel von Häusern in der Odenwaldstraße in Tempelhof-Schöneberg und in der Kamerunerstraße in Mitte anwenden. Über das Treuhänder-Modell sollen leerstehende Wohnungen bzw. Häuser wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden und einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes leisten. |
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