Auszug - Einbürgerung nicht mehr behindern  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 16.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0143/6 Einbürgerung nicht mehr behindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Bodensiek/Saric 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Sarić begründet den Antrag.

 

BzStR’in Schmitt-Schmelz berichtet, dass es nicht den einen Einbürgerungsantrag gibt, sondern aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen auch verschiedene Antragsunterlagen ausgehändigt werden müssen. Bestimmte Ausnahmetatbestände, wie z. B. die Befreiung von Sprach- und Einbürgerungstests aus gesundheitlichen Gründen können nicht in allgemein gehaltenen Ausfüllanleitungen berücksichtigt werden. Zudem sind bei der Beantragung von Einbürgerungsanträgen landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Erfolgt die Beantragung ohne Beratung erzeugt dies Nachfragen, was wiederum für den Sachbearbeiter aufwendig ist und ebenfalls zu Zeitverzug führt.

 

BV Heyne erörtert, dass die Drucksache sinnvoll ist, da ein hoher Beratungsbedarf zu wenig Personal gegenüber steht. Er fragt, ob die Beantragung digitalisiert werden könnte.

 

BV Frey ist der Meinung, dass die Antragssteller viele unterschiedliche Fragen haben und nach einer Beratung direkt wissen, ob der Antrag Aussicht auf erfolgt hat.

 

BV Nebel bittet darum, die Anträge vorzulegen.

 

BzStR’in Schmitt-Schmelz erklärt, dass diese an die Fraktionen übersandt werden können.

 

BV Sarić ist der Meinung, dass die Bürgerin und der Bürger einen Anspruch auf die Bearbeitung haben und nach 3 Monaten die Möglichkeit zur Einreichung einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht besteht. Dies ist ohne Antragsstellung allerdings nicht möglich.

 

BV Kollotschek hat mit Antragsstellern gesprochen und diese empfanden die Beratung als hilfreich.

 

BV Tillinger erörtert, dass jedem die Antragsformulare online zur Verfügung stehen sollten.

 

BzStR’in Schmitt-Schmelz berichtet auf Nachfrage, dass auf Landesebene keine Projekt zur Digitalisierung in Planung ist.

 

BV Heyne erklärt, dass der Bezirk als Pilot bei der Digitalisierung sich die Hürde selbst auferlegt hat.

 

BzStR’in Schmitt-Schmelz informiert, dass der Bezirk für die Migration zum ITDZ Pilotbezirk sei und nicht wie von Herrn Heyne behauptet für die Digitalisierung. Die Fachverfahren werden für alle Bezirke auf Landesebene betreut.

 

BV Frey fragt, wie ein Beratungsgespräch abläuft.

 

BzStR’in Schmitt-Schmelz erklärt, dass dies ebenfalls an die Fraktionen übersandt wird.

 

BV Juckel erörtert, dass Beratungen in der Verwaltungspraxis Realität sind, aber die Wartezeit mit 12 Monaten in der Staatsangehörigkeitsbehörde zu lange ist.


Der Ausschuss für Bürgerdienste,

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Antragsunterlagen für einen Antrag auf Einbürgerung gemeinsam mit einer Ausfüllhilfe im Internet zu veröffentlichen und die derzeitige Praxis, Antragsunterlagen erst nach einem Beratungsgespräch zur Verfügung zu stellen unverzüglich einzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.07.2022 zu berichten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltung: 0

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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