Auszug - Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 08.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Zusatz: Gäste möchten sich bitte per E-Mail im BV-Büro (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) anmelden.
0057/6 Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/Deißler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Deißler berichtet, dass es gestern eine Einwohnerversammlung gab. Er betont, dass Berlin zu 85 % eine Mieterstadt ist.  

An die CDU-Fraktion wird appelliert, sich gut zu überlegen, ob sie es sich leisten möchte, hier als Vertreter gegen die Interessen der Geringverdienenden zu agieren. Der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen entgegnet er, dass den Fraktionen der Mut fehle. Dieses Milieuschutzgebiet ist von beiden Parteien als Reklame beim Wahlkampf verwendet worden.   

41 % der Menschen in diesem Wohngebiet stehen kurz oder mittelfristig vor der Verdrängung. Zum Abschluss betont er, dass hier etliche Bürger sitzen, die davon betroffen sein werden, somit appelliert er an alle Mitglieder dem Antrag zu zustimmen.

 

Herr Helmrich (Gast) möchte auf zwei Dinge hinweisen. Erstens ist der rechtliche Ausgangspunkt, dass das Bezirksamt ein Erhaltungsschutz erlassen kann. Das ist eine Prognoseentscheidung, die eine abstrakte Gefahr erfordert. In dem Bericht der Gutachten steht, dass die Bevölkerungszahl stabil bleibt oder sogar steigt, genau das Gegenteil ist der Fall. Seit zwei Jahren sinkt die Anzahl der Bevölkerung. Im Bereich der Schloßstr. um 4 % im Bereich des Amtsgerichtsplatzes um 6,3 %. Der Gast betont, dass dem Statistischen Landesamt zufolge, dieser Planungsraum, der Bereich ist von dem am besten Menschen abgewandert sind. Die neuen Mieter weisen ein 20 % höheres Einkommen auf. Des Weiteren seien deutlich weniger Kinder in diesem Gebiet zu verzeichnen. Somit erfolgt eine Verdrängung kleiner Familien.

 

BV Chen bedauert im Namen der Partei Bündnis 90/Die Grünen, dass beide Gutachten nicht positiv ausgefallen sind und die Festsetzung des Milieuschutzgebietes dort nicht empfohlen wird. Sie sehen sich dazu angehalten, den Antrag abzulehnen, da sie in den Gutachten keine rechtssichere Grundlage sehen, den Milieuschutz auch im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht verteidigen zu können. Sie sehen jedoch den dringenden Handlungsbedarf.

 

Herr Krause (Gast) betont, dass der Antrag nicht einfach abgelehnt werden kann, sondern für eine klare und qualifizierte Aussage eine Vertagung des Antrags erfolgen müsse.

 

BV Kaufmann teilt mit, dass die Gutachten monatelang durchleuchtet wurden, um eine Lösung zu finden. Zudem wurde im Wahlkampf niemandem versprochen, dass dieses Milieuschutzgebiet sofort festgesetzt wird, sondern dass es versucht wird. Auch die Fraktion kann sich nicht über die Rechtsprechung hinwegsetzen. Er sehe die Fraktion somit ebenfalls dazu angehalten, den Antrag abzulehnen. Fakt ist, dass diese Gutachten vorhanden sind und nicht ignoriert werden können. Er informiert darüber, dass kürzlich drei Milieuschutzgebiete in der Stadt Frankfurt am Main durch das Gericht bestätigt wurden. In diesem Gerichtsurteil hat das Gericht sich explizit auf die Gutachten, die die Kommunalverwaltung vorlegt hat, bezogen. Das unterstreicht nochmal den hohen Stellenwert der Gutachten.

 

BV Brzezinski versteht die Emotionalität. Er betont jedoch, dass extra ein zweites Gutachten erstellt wurde, welches zum gleichen Ergebnis geführt hat. Ein Hinwegsetzen über diese Gutachten habe nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

BD Szelag teilt mit, dass es ihm sehr schwerfällt, heute darüber abzustimmen. Mieter müssen geschützt werden. Er betont zudem, dass er unter diesen Bedingungen an der Abstimmung nicht teilnehmen kann.

BV Gusy berichtet, dass es sich um eine schwierige Entscheidung handelt, der Antrag jedoch von dem Bündnis 90/Die Grünen nicht unterstützt werden kann. Sie glauben auch, dass eine Vertagung nicht zu einer Zustimmung geführt hätte.

BV Deißler vernimmt, dass die Mehrheit gegen diesen Antrag stimmen wird. Er fügt an, dass die beiden Gutachten von der gleichen Gutachterin erstellt wurden. Zum Abschluss betont er, dass der Mut im Bezirksamt fehle und auch bei der Mehrheit der Bezirksverordnetenversammlung diesem Antrag zu zustimmen.

 

Über den Antrag wird abgestimmt. Eine Person stimmt zu, 13 Personen lehnen ab. Eine Person nimmt an der Abstimmung nicht teil. Der Antrag ist damit abgelehnt.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung,

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV auf Grundlage der DS 1599/5 schnellstmöglich die Beschlussfassung für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Planungsräume 05 (Schloßstraße) und 13 (Amtsgerichtsplatz) vorzulegen und anschließend alle notwendigen rechtlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, die eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten.

Der BVV ist zum 01.04.2022 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1 dagegen:        13  Enthaltung: 0

 
 

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