Auszug - Zusammensetzung des bezirklichen Gremiums für den Fußverkehr
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Die BVV beschließt:
Das bezirkliche Gremium für den Fußverkehr gemäß § 51 Absatz 6 Berliner Mobilitätsgesetz setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen:
- Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen - Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau - Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung - Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz - Polizei - infraVelo - BVG - Fraktionen in der BVV (je 1) - ADFC - BUND - Changing Cities - FUSS e.V. - IHK - VCD - Bezirkselternausschuss Schulen - Bezirksbehindertenbeirat - ADAC - Bezirkselternausschuss Kita - Seniorenvertretung - Kinder- und Jugendparlament
Jede Institution wird um die Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds gebeten. Das Gremium tagt im Regelfall gemeinsam mit dem identisch zusammengesetzten bezirklichen FahrRat nach § 37 Absatz 8 Berliner Mobilitätsgesetz als „Mobilitätsrat Charlottenburg-Wilmersdorf“.
Seite 1 von 1 Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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