Auszug - Einstieg in die Rekommunalisierung der Schulreinigung
Herr Wapler begründet den Antrag und Herr Naumann trägt aus der Stellungnahme der SE Finanzen vor, wonach die Thematik aktuell im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert wird und entsprechende Berichtsaufträge bestehen. Der Bezirk hat seine Zuarbeiten geleistet. Es entstehen, je nach Variante der Anforderungen, Mehrausgaben von bis zu rd. 14,1 Mio. €. Ohne eine vom Land gesteuerte zusätzliche Finanzierungszusage kann es z.Z. zu keiner Abbildung im Bezirkshaushaltsplan kommen.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, den ersten Satz des Textes der Drucksache zu ändern, in dem die Worte „bereits im kommenden Jahr“ ersatzlos gestrichen werden. Die antragstellende Fraktion übernimmt den Änderungsvorschlag. Ferner wird das Berichtsdatum auf den 31.12.2021 geändert.
Die Dringlichkeit wird einstimmig festgestellt. Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten.
Sobald die Finanzierung durch das Land Berlin gesichert ist, bereitet das Bezirksamt die Reinigung aller Schulgebäude durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 ist die dafür erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung zu berücksichtigen. Auslaufende Reinigungsverträge mit privaten Reinigungsfirmen sind nur zu verlängern, wenn eine bezirkliche Reinigung im entsprechenden Zeitraum nicht gesichert werden kann. Nach Ablauf der Verträge werden die für Schulgebäude notwendigen Reinigungskräfte im Rahmen einer Festanstellung beim Bezirksamt beschäftigt.
Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten.
Ursprungstext: Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft bereits im kommenden Jahr zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten. …
Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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