Drucksache - 1739/5
Die BVV beschließt:
Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten.
Sobald die Finanzierung durch das Land Berlin gesichert ist, bereitet das Bezirksamt die Reinigung aller Schulgebäude durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 ist die dafür erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung zu berücksichtigen. Auslaufende Reinigungsverträge mit privaten Reinigungsfirmen sind nur zu verlängern, wenn eine bezirkliche Reinigung im entsprechenden Zeitraum nicht gesichert werden kann. Nach Ablauf der Verträge werden die für Schulgebäude notwendigen Reinigungskräfte im Rahmen einer Festanstellung beim Bezirksamt beschäftigt.
Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten.
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