Auszug - Charta City West 2040 - kein Leitbild für BVV und Bezirksamt  

 
 
102. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten.
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1726/5 Charta City West 2040 - kein Leitbild für BVV und Bezirksamt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE 
Verfasser:Sempf/Dr. Murach/Tillinger/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Tillinger begründet den Antrag damit, dass es zu wenig Bürgerbeteiligung gegeben hätte und dass er die 79 Punkte inhaltlich für diskussionsfähig halte.

 

BzStR Schruoffeneger stellt klar, dass die Charta kein Leitbild für das Bezirksamt sei, sondern sich an einem ordnungsgemäßen Planungsverfahren beteilige. Des Weiteren seien Bürgerbeteiligungsprozesse geplant, welche über das hinausgehen würden, was gesetzlich vorgeschrieben sei. Er erläutert außerdem, dass Fortschritte des Projektes regelmäßig besprochen werden würden. Zudem fragt er nach den genauen Kritikpunkten.

 

BV Heyne unterstützt BzStR Schruoffeneger in seiner Meinung und geht genau darauf ein, inwieweit eine Partizipation stattgefunden habe und dass die Kritikpunkte bezüglich der Mobilität bereits abgearbeitet worden seien und rät, den Antrag zurückzuziehen.

 

BV Brzezinski beschreibt auch, dass das Konzept partizipativ erarbeitet worden sei, es weiterhin diskutiert werde und er den Antrag deshalb als nicht zustimmungsfähig erachte.

 

BV Schenker erachtet den Antrag weiterhin als sinnvoll und geht darauf ein, dass es keine Bürgerbeteiligung beim Erarbeiten des Projektes gegeben hätte und dass nicht auf Kritik eingegangen wurde, welche im Nachhinein von Bürgern kundgetan wurde.

 

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass alle vorgeschriebenen Verfahren über 3 Jahre hinweg eingehalten werden. Bei diesen wird es intensive Arbeit auch mit Bürgerbeteiligungen gegeben.

 

BV Recke knüpft an BzStR Schruoffeneger und BV Heyne an und nennt genaue Daten, an denen es Partizipationsmöglichkeiten gegeben hätte, auch in Hinblick auf die von BV Schenker angesprochene Mobilität.

 

BV Dr. Timper fragt BzStR Schruoffeneger, inwieweit der Kultursektor beim Projekt mitbedacht werden würde.

 

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass sämtliche Ideen und Pläne zusammengetragen worden seien, um daraus ein informelles Planwerk zu erstellen.

 

Frau Giehler erklärt, dass erst eine Bestandsaufnahme der Planwerke gemacht werden würde und dann alle Leitlinien wie das räumliche Leitbild, die Nutzungsstrukturen, der Verkehr, die Grünräume und die soziale Infrastruktur auf einen Nenner gebracht werden würden.

 

BV Gusy sieht den Antrag als nicht zielführend.

 

BV Tillinger weist auf die Präambel der Charta hin, in welcher eine Abhängigkeit des Bezirksamtes zu sehen sei, welche er nicht unterstütze. Weiterhin halte er den Umfang der öffentlichen Beteiligung für zu gering. In Belangen des Bereichsentwicklungsplan gehe er konform. Zudem erhält er den Antrag aufrecht.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmung:  5 Ablehnung: 9  Enthaltung: 1

 

Dringlichkeit beschlossen.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Charta City West aufgrund nicht konsensfähiger Inhalte insbesondere im Abschnitt Mobilität nicht als sein Leitbild anzuerkennen, solange nicht eine grundlegende Diskussion aller Themenbereiche in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der BVV und der zuständigen Senatsverwaltungen erfolgt ist. Das Ergebnis sollte auch dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.

Das Bezirksamt wird weiter aufgefordert alle Themenfelder der Charta City West mit Dachverbänden, Berufsverbänden und mit den Themen befassten oder von diesen betroffenen Organisationen und Bürgerinitiativen zu diskutieren und mit einer gemeinsamen Abschlusserklärung zu dokumentieren.

 

Der BVV ist 4 Wochen nach Quartalsende ein Bericht vorzulegen.

Der erste Bericht ist zum 31.12.2021 vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 5 dagegen:         9 Enthaltung: 1

 
 

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