Auszug - Denkmalschutz für die Wilhelmsaue 31
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob das Grundstück Wilhelmsaue 31 und seine Bebauung aufgrund seiner herausragenden geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung gemäß § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin als Baudenkmal in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.5.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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