Auszug - Sondernutzung auch weiterhin erleichtern  

 
 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1636/5 Sondernutzung auch weiterhin erleichtern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Tschörtner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Recke begründet den Antrag.

 

BV Hertel erörtert, dass der Unterstreifen nur während der Pandemie genutzt werden sollte.

 

BV Wapler ergänzt, dass es sich nur um eine temporäre Hilfe für die Gastronomie handelt und teilweise die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, z. B. sind Kinder schwerer sichtbar für den fließenden Verkehr.

 

BV Sempf berichtet, dass es negative Stimmen zu der Thematik gibt, weil die Gastronomen über die genehmigte Fläche hinaus gehen.

 

BV Recke fragt, wie viele Beschwerden es gibt und ist der Meinung, dass die Gastronomen eine Planungssicherheit brauchen.

 

BzStR Herz berichtet, dass nur ca. 5 % der Gastromomen überhaupt den Unterstreifen nutzen und 1,80 m für den Fußverkehr freizuhalten sind, lediglich auf den zusätzlichen Sicherheitsabstand von 0,20 m wird verzichtet. Die durch die Pandemie bedingten Ausnahmen sollen nicht verstetigt werden, jenseits der Pandemie. Zudem wundert er sich, dass ab 1.1.2020 wieder Gebühren erhoben werden sollten nach Meinung der Antragssteller.

 

BV Tschörtner erörtert, dass im Beirat für Menschen mit Behinderung keine Probleme zu dieser Thematik besprochen wurden und der Antrag sich nicht auf die Pandemie bezieht.

 

Es folgt eine längere Diskussion, an dessen Ende sich BV Recke mehr Sachlichkeit vom Bezirksamt wünscht.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten

emfpiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bis zum Jahresende 2020 befristeten Erleichterungen der Regularien für die Straßenlandsondernutzung, z.B. die Nutzung des Gehweg-Unterstreifens, dauerhaft im Sondernutzungskonzept des Bezirks festzuschreiben. Sondernutzungsgebühren sollen ab dem Jahr 2021 wieder erhoben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 dagegen:         12 Enthaltung: 

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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