Auszug - Durchsetzung der Verkehrsberuhigung im Mierendorffkiez
Die Fraktion der FDP beantragt die Vertagung. Der Antrag auf Vertagung wird mit 7 Ja- und 8 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag erfährt in der Beratung folgende Modifizierungen: - Im ersten Satz wird hinter „Berlin“ mit „die Durchsetzung der Fußgängerstrategie im Bereich“ statt mit „die verkehrsberuhigten Bereiche“ fortgefahren. - Im letzten Satz wird „Konzept“ durch „Zwischenbericht“ ersetzt und das Berichtsdatum auf den 31.12.2020 verändert. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen tritt dem Antrag bei.
Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschwerden der Anwohner*innen und dem Auftrag des neuen Mobilitätsgesetzes und der Fußgängerstrategie des Landes Berlin die Durchsetzung der Fußgängerstrategie im Bereich des Mierendorffkiezes durch geeignete bauliche Maßnahmen (z.B. durch Berliner Kissen, Bodenschwellen, Poller) und durch ordnungspolitische Maßnahmen, (z.B. Diagonalsperren) ergänzt durch Dialogdisplays, durchzusetzen und die Aufenthaltsqualität des Kiezes zu verbessern. Angesichts der im Herbst beginnenden Vorarbeiten des Senats zum Doppelhaushalt 2022/2023 wird der Bezirk gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für die Umsetzung derartiger Maßnahmen des Mobilitätsgesetzes ausreichende Haushaltsmittel für die Bezirke zur Verfügung stehen.
Ein Zwischenbericht für die Verbesserungsmaßnahmen sind der BVV bis zum 31.12.2020 vorzulegen.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschwerden der Anwohner*innen und dem Auftrag des neuen Mobilitätsgesetzes und der Fußgängerstrategie des Landes Berlin die verkehrsberuhigten Bereiche des Mierendorffkiezes durch geeignete bauliche Maßnahmen (z.B. durch Berliner Kissen, Bodenschwellen, Poller) und durch ordnungspolitische Maßnahmen, (z.B. Diagonalsperren) ergänzt durch Dialogdisplays, durchzusetzen und die Aufenthaltsqualität des Kiezes zu verbessern. Angesichts der im Herbst beginnenden Vorarbeiten des Senats zum Doppelhaushalt 2022/2023 wird der Bezirk gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für die Umsetzung derartiger Maßnahmen des Mobilitätsgesetzes ausreichende Haushaltsmittel für die Bezirke zur Verfügung stehen.
Ein Konzept für die Verbesserungsmaßnahmen sind der BVV bis zum 31.07.2020 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 7 Enthaltung: |
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