Auszug - Fußgängerfreundliche Umprogrammierung aller Ampelschaltungen  

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1308/5 Fußgängerfreundliche Umprogrammierung aller Ampelschaltungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dr. Murach erläutert den Antrag:  Es sollen längere Ampelschaltungen eingerichtet werden, damit Fußgänger*innen jeden Alters die Möglichkeit haben, die Straße sicher überqueren zu können.
BV Kaas Elias und BV Dieke stimmen dem zu.
BV Recke: Eine Anpassung der Ampelschaltungen sollte in Verbindung mit der Schaffung von fließendem Verkehr und einer „grüne Welle“ geschehen.
BV Mattern sieht die Veröffentlichung der Schrittgeschwindigkeiten im Internetkritisch. Ansonsten wird dem Antrag zugestimmt.

 


Beitritte: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der neuen Berliner Fußgängerstrategie, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei allen Lichtsignalanlagen (Ampeln) die Signalprogramme zügig überarbeitet werden. Dabei soll der Spielraum der RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) ausgeschöpft werden und die Grünphasen und Schutzzeiten mindestens so weit verlängert werden, dass sie einer Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec entsprechen.

Im Umfeld von allen Schulen und im Umfeld von Einrichtungen für Senioren*innen und Menschen mit  Behinderung sind die Grünphasen und Schutzzeiten als begründete Abweichung von der RiLSA noch weiter zu verlängern, so dass eine Überquerung von 0,6 - 0,8 m/sec möglich ist. Die Umrüstung soll mit höchster Priorität bis Ende 2020 erfolgen.

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der anstehenden Befassung des Referentenentwurfs zur 1. Änderung des Mobilitätsgesetzes (insbesondere des neuen Abschnitts zur Fußgängerstrategie) im Rat der Bürgermeister entsprechende Konkretisierungen in das Gesetz einzubringen.

Außerdem sollen die eingestellten Schrittgeschwindigkeiten aller Lichtzeichenanlagen im Internet öffentlich einsehbar und ggf. auch an den Ampeln gekennzeichnet werden.   

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2019 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 dagegen:         1 Enthaltung: 2

 
 

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