Drucksache - 1308/5  

 
 
Betreff: Fußgängerfreundliche Umprogrammierung aller Ampelschaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2019 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
13.11.2019 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Beitritte: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der neuen Berliner Fußgängerstrategie, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei allen Lichtsignalanlagen (Ampeln) die Signalprogramme zügig überarbeitet werden. Dabei soll der Spielraum der RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) ausgeschöpft werden und die Grünphasen und Schutzzeiten mindestens so weit verlängert werden, dass sie einer Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec entsprechen.

Im Umfeld von allen Schulen und im Umfeld von Einrichtungen für Senioren*innen und Menschen mit  Behinderung sind die Grünphasen und Schutzzeiten als begründete Abweichung von der RiLSA noch weiter zu verlängern, so dass eine Überquerung von 0,6 - 0,8 m/sec möglich ist. Die Umrüstung soll mit höchster Priorität bis Ende 2020 erfolgen.

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der anstehenden Befassung des Referentenentwurfs zur 1. Änderung des Mobilitätsgesetzes (insbesondere des neuen Abschnitts zur Fußgängerstrategie) im Rat der Bürgermeister entsprechende Konkretisierungen in das Gesetz einzubringen.

Außerdem sollen die eingestellten Schrittgeschwindigkeiten aller Lichtzeichenanlagen im Internet öffentlich einsehbar und ggf. auch an den Ampeln gekennzeichnet werden.   

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2019 zu berichten.

 
 

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