Auszug - Berliner Bauordnung um sozialen Hebel ergänzen (10 Minuten)  

 
 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1157/5 Berliner Bauordnung um sozialen Hebel ergänzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussempfehlungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wieland berichtet, dass Mieter*innen des Bezirks die Grünen-Fraktion darauf hingewiesen haben, dass sie ungewollte Sanierungsmaßnahmen und damit Mieterhöhungen erhalten.

 

BV Heyne sagt, das Thema sei schon öfter hier diskutiert worden, es handle sich um zwei verschiedene Rechtsgebiete (Städtebaurecht und Mietrecht), dadurch auch um zwei Zuständigkeiten (Land und Bund). Die meisten Investitionen würden zudem hauptsächlich dazu durchgeführt, die Bausubstanz auf den heutigen Standard zu bringen. BV Brzezinski weist auf die Schwierigkeit hin, den Bauherren nachzuweisen, dass die Sanierungsmaßnahme reine Mieterhöhungsgründe habe. Das sei nicht klar eingrenzbar.

 

BV Szelag weist darauf hin, dass die Vermischung von Sozial- und Baurecht durch den Antrag aufgehoben werden könne.

 

BV Brzezinski warnt davor, dass Modernisierungsmaßnahmen, auch dort wo sie nötig wären, durch den Antrag erschwert werden. BD Dr. Lautsch wertet den Antrag als einen Beitrag zur Imageschädigung der Stadt Berlin, die durch die Ankündigung des Mietendeckels bereits angelaufen sei.

 

BV Tillinger: Ein Großteil von Instandsetzung und Instandhaltungsmaßnahmen ist im Wohnungsbaugesetz verankert, und wie weit diese gehen können ist dort deutlich formuliert. Die SPD-Fraktion möchte dem Antrag gern beitreten, BV Wieland stimmt dem zu.

 

BzStR Herz stellt fest, dass die Ausschussmitglieder sich über die Schieflagen einig sind. Er fragt, ob nicht der Senat aufgefordert werden solle, denn das, was hier gefordert ist, sei auf Bezirksebene nicht umsetzbar. Ein Nachweis des „bösen Willens“ beim Vermieter sei nicht leistbar, deswegen sei der Antrag nicht zielführend.

BV Gusy erklärt, dass der Markt sich nicht mehr selbst reguliere und der Antrag kein Gesetzesentwurf sei. Es gehe darum, im Senat anzuregen, derartige Vorhaben zu verbieten. BV Juckel macht deutlich, dass die Drucksache nur ein Antrag sei, der Fragezeichen enthalten könne.

 

Das Berichtsdatum wird auf den 31.01.20 gesetzt.

 


Beitritt: SPD-Fraktion

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen gesetzgebenden Stellen (Senat, Abgeordnetenhaus etc.) dafür einzusetzen, dass die Berliner Bauordnung dahingehend geändert wird, dass Bauvorhaben, die allein dazu dienen, die Miete zu erhöhen, nicht zulässig sind.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2020 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen:         6 Enthaltung: 

 
 

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