Auszug - ICC wieder ans Netz bringen
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Vor dem Hintergrund des vorliegenden Änderungsantrages der SPD-Fraktion stellt Herr Recke eine grundsätzliche Einigkeit in der mit den Anträgen verfolgten Intention fest. Der Antrag seiner Fraktion betrachte jedoch das ICC und den Bereich darum als Ganzes, während auf Landesebene zwar Mittel für Ausschreibungen vorgesehen seien, die jedoch nur einen kleine Teil und erst recht nicht die Filetstücke des Objektes zur Vergabe an Dritte sowie das Gewinnen privat Investierender vorsähen. Herr Tillinger weist auf das offenbar beim Senat schon vorhandene Konzept hin, was zunächst eingefordert und dann daraus das weitere Vorgehen abgeleitet werden solle. Letztlich könne der Bezirk hierzu aber auch nur seinen Willen bekunden. Herr Heyne räumt ein, dass hier zwar über einen Schaufensterantrag diskutiert werde, gleichwohl aber ein großes bezirkliches Interesse an der Entwicklung des Messegeländes insgesamt und der Sanierung des ICC bestehen müsse. Der Antrag seiner Fraktion betrachte daher 100% der Angelegenheit, der der SPD-Fraktion dagegen nur 11%. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit 8:6:0 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die zuständige Senatsverwaltung eindringlich aufzufordern, die seit Juni 2017 fälligen baufachlichen Einschätzungen des Bedarfsprogramms und der Kosteneinschätzung einer modularen Sanierung des ICC vorzulegen. Die Vorlage ist durch das Bezirksamt in der dem Tag der Veröffentlichung folgenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung den Mitgliedern auszuhändigen. Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Senat von Berlin und der Messe Berlin GmbH das ICC als Messe- und Kongressstandort wieder an den Markt zu bringen. Die hierzu erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten müssen unverzüglich angegangen werden, das Nutzungskonzept ICC auf die sich veränderten Bedingungen des Tagungs- und Kongressgeschäfts angepasst werden. Hierbei sind die Entwurfsverfasser des ICC zu beteiligen um Urheberrechtsansprüche zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis 31. August 2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 6 Enthaltung:0 |
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