Drucksache - 0332/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die zuständige Senatsverwaltung eindringlich aufzufordern, die seit Juni 2017 fälligen baufachlichen Einschätzungen des Bedarfsprogramms und der Kosteneinschätzung einer modularen Sanierung des ICC vorzulegen. Die Vorlage ist durch das Bezirksamt in der dem Tag der Veröffentlichung folgenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung den Mitgliedern auszuhändigen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der mehrfach geäußerte Gesprächswunsch des Bezirksamtes ist von Frau Senatorin Pop unbeantwortet geblieben, so dass sie schließlich mit Schreiben vom 03.07.2018 schriftlich um Antwort auf diesen BVV-Beschluss gebeten wurde. Ihre Antwort vom 31.07.2018 ist als Anlage beigefügt.
Ergänzend kann das Bezirksamt berichten, dass sich der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung am 20.06.2018 mit der Thematik befasst hat und einem Interessenbekundungsverfahren sowie einer Machbarkeitsstudie zugestimmt hat.
Die dafür vom Hauptausschuss freigegebenen Haushaltsmittel belaufen sich auf bis zu 3,5 Mio. EUR.
Die Machbarkeitsstudie soll – einschließlich plausibilisierter Kostenschätzungen und Zeitabläufe – bis Ende 2018 vorliegen, der Bauteilerhaltungsplan bis Mitte 2019.
NaumannAnlage (1)
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