Auszug - Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten - Festsetzung als Kitastandort anstreben
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Einleitend zitiert Herr Naumann zunächst aus einem Schreiben der bezirklichen Jugendhilfeplanerin, Frau Eberhardt, vom 07.09.2016 und trägt vor:
“ […] Im Bezirk fehlen insbesondere im zentralen Bereich Kitaplätze, deshalb ist eine Realisierung eines Kitastandortes in der Cicerostraße sehr empfehlenswert. Die Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte ist ein wesentlicher Punkt. Je nach Größe kann ein Kita-Neubau mind. 2 Millionen Euro kosten. Im Rahmen des Kita-Ausbauprogrammes können alle Träger Gelder für einen Neubau beantragen. Grundstückkäufe können nicht aus dem Ausbauprogramm finanziert werden! Soweit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke) in Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht nach § 79 SGB VIII neue Tageseinrichtungen planen und errichten können Mittel zur Verfügung gestellt werden. Jedoch beträgt in diesem Fall (Neubau) der Eigenanteil mindestens 50 % der Fördersumme. Alle anderen Träger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Fördersumme einbringen."
Mit dieser negativen Feststellung ist der finanzielle Prüfungs-Teil der Drucksache mit Bezug auf die Akquise von Mittel aus dem Kita-Ausbauprogramm erledigt.
Herr Schulte informiert, dass bezüglich des Bebauungsverfahrens festzuhalten ist, dass entsprechender Bauantrag gestellt wurde, der nun bearbeitet werden muss. Mit Bezug auf die sich daraus ergebenden baurechtlichen Fragen ergibt sich, unter Einbeziehung von Wortmeldungen der anwesenden Gäste, eine Diskussion, die u.a. eventuelle Entschädigungsrisiken oder die Möglichkeiten einer Rückstellung betrifft. Dabei ergibt sich auch eine unbestätigte Information, wonach der Kaufpreis der in Rede stehenden Fläche im Jahr 2013 bei rd. 435 T€ gelegen haben soll.
Nach einvernehmlicher Feststellung im Ausschuss, dass es sich bei der Drucksache um einen Prüfauftrag handelt, wird der Text in der vom Stadtentwicklungsausschuss und vom Jugendhilfeausschuss geänderten Fassung mit folgender Ergänzung einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens auch unter Berücksichtigung möglicher Entschädigungszahlungen zu prüfen. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan wäre zu ersetzen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Aquise von Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evt. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu prüfen und ggf. zu beantragen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2016 zu berichten
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan ist zu ersetzen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evt. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu beantragen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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