Auszug - Pro Winzer statt Provinz
Herr Schulte berichtet kurz aus dem Prozessverfahren, demnach war die Qualität der Lärmmessung des Klägers nicht ausreichend. Die Öffnungszeit des Weinbrunnen wird um vier Wochen von 19 Wochen auf 15 Wochen verkürzt. Die Regelbetriebszeit wird von Ende Mai bis Anfang September sein. Herr Mattern zieht den Antrag zurück.
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