Drucksache - 1277/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, welche Voraussetzungen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen dazu beitragen könnten, den „Weinbrunnen“ am Rüdesheimer Platz dauerhaft zu sichern und im Hinblick auf seine besondere lokale Bedeutung den Betreibern und ihren Gästen eine verlängerte Ausschankschankmöglichkeit zu ermöglichen.
Begründung: Die gegenwärtige, dem Missbehagen eines einzelnen Anwohners geschuldete Beschränkung des über die Bezirksgrenzen hinweg beliebten Rüdesheimer „Weinbrunnens“ erscheint nicht zuletzt wegen der zu treffenden Absperrmaßnahmen, die auch die Nutzung der ansonsten öffentlichen Grünanlage außerhalb der Öffnungszeiten verhindern, absurd.
Es sollten Möglichkeiten geprüft werden, aufgrund der besonderen Eigenart der Veranstaltung und ihrer Bedeutung für das kulturelle und soziale Leben in diesem Wohngebiet, Sonderregelungen zu erwirken.
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