Auszug - Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Frau Rouhani legt eine Ergänzung ihres Antrages um weitere Bauvorhaben vor. Herr Schulte führt aus, dass der Antrag für die Falle seines Beschlusses aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei. Frau Schmitt-Schmelz beantragt eine Sitzungsunterbrechung, nach deren Ende sich Herr Heyne für die vollumfängliche Unterstützung des Antrages ausspricht. Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion. Frau Pinkvoß-Müller weist darauf hin, dass der Antrag in der Spielplatzkommission abgelehnt wurde. Frau Schmitt-Schmelz legt einen Änderungsantrag ihrer Fraktion vor, nach dem nur noch stichprobenartige Prüfungen anstatt der Prüfung aller genannten Bauvorhaben vorgenommen werden sollen. Der Ursprungsantrag wird mit 6:8:1 Stimmen abgelehnt, während der Änderungsantrag als Beschlussvorschlag des Ausschusses mit 8:7:0 Stimmen angenommen wird. Die Dringlichkeit wird jeweils mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird. Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:
Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird. Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 7 Enthaltung: 0 |
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