Auszug - Wohnanlage Schlangenbader Straße unter Denkmalschutz stellen
Frau Dr. Timper erläutert den Beschlussvorschlag des Denkmalbeirates. Nach den dort durchgeführten Recherchen handelt es sich um die eventuell sogar einzige weltweit vorhandene Autobahnüberbauung dieser Art. Sie stehe auch als Zeichen für Baulandknappheit, unter der Wohnen und Verkehr verbunden werden müssten. Während Frau Schmitt-Schmelz Änderungen bezüglich der im Antrag genannten, aber nicht mehr in ihrem Ursprungszustand vorhanden Außenanlagen für notwendig hält, findet Herr Häntsch diese Formulierung vernünftig, da das Landesdenkmalamt nicht an den Antrag gebunden sei und den Umfang der Unterdenkmalschutzstellung prüfe. Auf die Notwendigkeit der barrierefreien Herrichtung der neuen Müllplätze weist Herr Herz hin, da sie teilweise nicht den daran zu stellenden Anforderungen entsprächen. Herr Schulte stellt die nicht für Nebenanlagen geltenden Regelungen der Bauordnung dar, auch gebe es keinen Bestandschutz bei der Barrierefreiheit. Dies könne daher nur als Bitte an die Degewo herangetragen werden, ein möglicher Denkmalschutz könnte diese wiederum schwerer realisierbar machen. Der Antrag wird daher entsprechend umformuliert und einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnanlage und Autobahnüberbauung der DEGEWO in der Schlangenbader Straße, einschließlich der Außenanlagen und der Randbebauung als Gesamtanlage in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden kann. Die stillgelegte zentrale Müllentsorgungsanlage soll in situ erhalten werden. Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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