Drucksache - 1467/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnanlage und Autobahnüberbauung der DEGEWO in der Schlangenbader Straße, einschließlich der Außenanlagen und der Randbebauung, als Gesamtanlage in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden kann. Die stillgelegte zentrale Müllentsorgungsanlage (insbesondere der Maschinenraum) soll in situ erhalten werden.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 2. Mai 2016 mit:
„Das Landesdenkmalamt befasst sich seit einiger Zeit mit der Wohnanlage Schlangenbader Straße. Wir haben eine Denkmalerfassung in Auftrag gegeben und sind mit der Eigentümerin der Anlage Degewo im Gespräch. Da es sich um ein bautechnisch sehr komplexes Objekt handelt, wollen wir auch eine vertiefende bauliche Erfassung durchführen lassen, um gemeinsam mit der Degewo zu einem vorbereitenden Pflegeplan zu kommen. Über einen genauen Zeitpunkt einer Eintragung in die Denkmalliste können wir noch keine Angaben machen, werden Sie aber gerne rechtzeitig unterrichten.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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