Auszug - Bessere Unterstützung der Jugendverkehrsschulen durch den Berliner Senat
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Herr Dr. Murach möchte noch zwei Änderungen im zweiten Punkt des Antrages vornehmen, um seine Intention zu verdeutlichen. Er stellt die bedeutende Rolle der Jugendverkehrsschulen im Rahmen der Verkehrssicherheitsstrategie des Landes Berlins heraus. Dagegen wurde bei der vor Jahren erfolgten Verlagerung der Zuständigkeit für diese Einrichtungen von der Landes- auf die Bezirksebene nicht die tatsächlich zum Unterhalt benötigte personelle und sachliche Ausstattung übertragen, so dass es einerseits Ausstattungsunterschiede in den Bezirken gebe, andererseits die Ausstattung insgesamt verbesserungsbedürftig sei. Ein erster Schritt in die richtige Richtung sei die Kooperation mit der Landesverkehrswacht, gleichzeitig dürfe aber die Verkehrserziehung nicht immer nur von Kooperationen und Projekten abhängig sein, auch die Institutionalisierung pädagogischen Personals und die Einbindung von pensionierten Polizeikräften, für die noch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen seien, böte gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Verkehrserziehung. Herrn Matterns Vorschlag zur Ergänzung des Antrages um privates Sponsoring wird von Herrn Wapler, der seitens seiner Fraktion die Unterstützung des Antrages ankündigt, nicht befürwortet, da sich somit der Senat wieder durch Dritte entlasten könnte. Nachdem Herr Schlosser den Beitritt seiner Fraktion erklärte, wird der Antrag in der eingangs geänderten Form mit 14:0:0 Stimmen angenommen, die Dringlichkeit wird zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Bezirksämtern gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die bezirklichen Jugendverkehrsschulen als wichtiger Bestandteil der gesamtstädtischen Verkehrssicherheitsstrategie (Präventionsarbeit) mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, so dass die vom Senat im "Leitfaden zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen" selbst formulierten Qualitätsansprüche erbracht werden können:
Der BVV ist bis zum 31.01.2015 zu berichten.
Ursprungstext: 2. Spiegelpunkt:
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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