Auszug - Übertragung von bezirklichen Einrichtungen an andere Träger
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die BVV entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG,
mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in freie Trägerschaft zu überführen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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