Drucksache - 0754/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Die BVV entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG,
mit Mitwirkung zum 1. Januar 2014 in freie Trägerschaften zu überführen.
Dazu unterstützt die BVV die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses hinsichtlich der Trägerwahl.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Dem Votum der BVV und dem Votum des Jugendhilfeausschusses folgend, hat das Bezirksamt am 12.11.2013 beschlossen, mit Wirkung zum 1. Januar 2014
zu übertragen.
Das Jugendamt hat diesen Beschluss fristgerecht umgesetzt. Mit den beiden o.g. Trägern wurde jeweils ein Leistungs- und Nutzungsvertrag geschlossen und die jeweilige Einrichtung beschlussgemäß übertragen.
Das bisherige Personal der beiden Einrichtungen ist seitdem in anderen Einrichtungen des Jugendamtes eingesetzt.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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