Auszug - Nutzung nicht belegter Räume im Mossestift  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
0511/4 Nutzung nicht belegter Räume im Mossestift
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Röder begründet den Antrag

Frau Röder begründet den Antrag.

 

Frau Jantzen erläutert ausführlich die rechtliche Situation, die aktuelle Belegung und den Leerstand im Mossestift sowie die Überlegungen ggf. rd. 10% der Räume für Büronutzung -allerdings nicht durch das Jugendamt - vorzusehen.

Eine Diskussion über das Für und Wider zu einer Nutzung durch nicht jugendbezogene Belegung schließt sich an mit dem Appell, dass die Kinder und Jugendlichen nicht durch mögliche Beschwerden der Verwaltungsmitarbeiter/innen eingeschränkt werden dürften.

 

Der JHA beschließt:

Die BVV möge beschließen:

             

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die zukünftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.

Der Schenkungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

In dieser geänderten Form beschlossen (9/-/3).

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.

 

Der Schenkungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.

 

Der Stiftungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                9              dagegen:         0              Enthaltung:              3

 
 

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