Auszug - Nutzung nicht belegter Räume im Mossestift
Frau Röder begründet den Antrag.
Frau Jantzen erläutert ausführlich die rechtliche Situation, die aktuelle Belegung und den Leerstand im Mossestift sowie die Überlegungen ggf. rd. 10% der Räume für Büronutzung -allerdings nicht durch das Jugendamt - vorzusehen. Eine Diskussion über das Für und Wider zu einer Nutzung durch nicht jugendbezogene Belegung schließt sich an mit dem Appell, dass die Kinder und Jugendlichen nicht durch mögliche Beschwerden der Verwaltungsmitarbeiter/innen eingeschränkt werden dürften.
Der JHA beschließt: Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die zukünftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten. Der Schenkungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.
In dieser geänderten Form beschlossen (9/-/3).
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.
Der Schenkungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.
Der Stiftungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltung: 3 |
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