Drucksache - 0511/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.
Der Schenkungszweck "Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt" ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 09.07.2013 den Umzug des Umweltamtes in das Mossestift beschlossen. Der Schenkungszweck "Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt" bleibt dabei unberührt, da es sich bei den Räumen des Umweltamtes lediglich um einen kleinen Anteil handelt, welcher der Zweckbestimmung nicht entgegen steht. Ähnliche Nutzungen hat es bereits in der Vergangenheit ebenfalls bereits gegeben.
Die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt teilte dazu mit: "In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, am 17. September 2013 wurden die Planungen zur Verlegung des Umweltamtes in den Mossestift vorgestellt und im Zusammenhang mit der Gesamtbelegungssituation anhand von Plänen erläutert. Der Jungendhilfeausschuss hat keine Einwände gegen die Planung erhoben."
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
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