Auszug - Bürgerbeteiligung in der BVV fördern
Herr Pabst begründet die vorliegende Initiative insbesondere mit dem erforderlichen Anspruch der BVV, Gästen in Sitzungen der Ausschüsse Gehör zu verschaffen und diese Haltung auch in einer programmatischen Regelung in der GO zum Ausdruck zu bringen. Herr Wolf und Herr Wapler weisen unter Bezug auf die rechtlichen Hinweise des Leiters der Büros der BVV darauf hin, dass sich der Textentwurf im Widerspruch zu § 9 Abs. 4 und zum Gastrecht der Bezirksverordneten in Ausschüssen (§ 9 Abs. 5 BezVG) befinde, die Zielrichtung jedoch durchaus geteilt werde. Ein uneingeschränktes Rederecht wäre darüber hinaus nicht zweckmäßig. Dieser Bewertung schließt sich Frau Klose grundsätzlich an und bezweifelt die Erforderlichkeit einer Überarbeitung, weil in der Praxis keine Probleme aufgetreten seien. Auch Herr Gusy unterstreicht die "Willkommenskultur", die in den Ausschüssen vor allem "gelebt" werde müsse.
Um diese grundsätzliche Haltung der BVV zu artikulieren, bringt Herr Wolf einen Änderungsantrag ein, der einstimmig angenommen wird.
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
In § 32 der Geschäftsordnung der BVV wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Unbeschadet des Absatzes 3 kann Gästen nach Zustimmung des Ausschusses das Wort erteilt werden.
Ursprungstext: Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 32 GO ergänzt:
(4) In allen öffentlichen Ausschüssen haben Gäste Rederecht.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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