Drucksache - 0379/4
Die BVV beschließt:
In § 32 der Geschäftsordnung der BVV wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Unbeschadet des Absatzes 3 kann Gästen nach Zustimmung des Ausschusses das Wort erteilt werden.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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