Auszug - Mündliche Anfragen
Die Mündlichen Anfragen Nr. 1 bis 7 werden mündlich vom Bezirksamt beantwortet.
Die 8. Mündliche Anfrage wird innerhalb von zwei Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |