Auszug - Arbeitsbedingungen an VHS und Musikschule verbessern, Kooperationen mit Schulen wieder aufleben lassen
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BV Halten-Bartels schlägt vor Punkt 3 zu streichen. Sie fragt welche finanzielle Auswirkung eine Festanstellung der Mitarbeiter hätte.
BV Dr. Timper erörtert, dass es eine große Auswirkung auf den Haushalt wäre, da es sich um 7 Stellen handelt.
BV Grigat erklärt, dass der Punkt 3 gestrichen und auch die VHS aus den Antrag genommen werden kann.
BzStR Gröhler weist darauf hin, dass der Bezirk keinen Einfluss nehmen kann, da der Senat die Arbeitsbedingungen vorgibt. Die Änderungsvorschriften Honorare für Musikschullehrer wurden im Rat der Bürgermeister und Innenausschuss des RdB abgelehnt. Im Mai wird eine Sitzung der Bezirksstadträte mit dem Staatssekretär für Bildung stattfinden. Das Streitthema ist die Fortzahlung der Honorare im Krankheitsfall. Bis dieses Thema nicht geklärt ist, gibt es auch keine juristische Grundlage für eine Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen.
BV Grigat informiert, dass es wichtig ist, dass die Verhandlungen auf Senatsebene weiter geführt werden.
BV Dr. Timper erklärt, dass die Altersvorsorge durch die Künstlersozialkasse abgedeckt wird und dort auch das Krankentagegeld versichert werden kann.
Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, von den zuständigen Stellen prüfen zu lassen, ob für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TVG für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden können. Die Tarifverträge sollen u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten: -Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin, -Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, -Mutterschutz, -Mindestbeschäftigungsumfang.
Ferner wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden.
Der BVV ist bis 31.06.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, 1. dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TGV für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden. Die Tarifverträge sollen u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten: - Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin, - Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, - Mutterschutz, - Altersvorsorge, - Mindestbeschäftigungsumfang sowie - Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen. 2. dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden, 3. dass die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 umgesetzt werden.
Der BVV ist bis 31.06.2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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