Auszug - Verwaltung einfach - Berlinpass für das Bildungs- und Teilhabepaket
BV Gusy erläutert den Antrag. Auf Nachfrage wird klar gestellt, dass es sich lediglich um die Ausgabe, nicht um die Antragstellung handelt. BzStR Gröhler trägt vor, dass es sich um zwei verschiedene Berlinpässe handelt. Der Berlinpass des Bildungs- und Teilhabe-Pakets (BuT) besitzt einen viel größeren Umfang (z.B. Kita- und Schulfahrten-Vergünstigungen) und Bearbeitungsdauer als der Berlinpass für Bezieher von SGB-II-Leistungen (ermäßigter BVG-Tarif, ermäßigter Eintritt in verschiedene kulturelle Einrichtungen). Nach kurzer Diskussion wird ein Änderungstext eingebracht und abgestimmt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass die Ausgabe des Berlinpasses für Eltern von Kindern, denen Leistungen aus dem Bildungspaket zustehen, berlinweit vereinfacht wird.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Berlinpass für Eltern von Kindern, denen Leistungen aus dem Bildungspaket zustehen, bei den Bürgerämtern ausgegeben wird.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: Dringlichkeit einstimmig beschlossen.
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