Auszug - Bezirkliche Dienstleistungsverträge II
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Ohne Diskussion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle existenten Dienstleistungsverträge auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro zu überprüfen. Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben. Verträge mit Firmen, die dann ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.
Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zur berichten
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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