Auszug - Bezirkliche Dienstleistungsverträge I  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 18:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0042/4 Bezirkliche Dienstleistungsverträge I
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Hoffmann verteilt einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion

BV Hoffmann verteilt einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion. BzStR Gröhler führt aus, dass die derzeitigen Reinigungsverträge auslaufen und eine nur kurzfristige Vertragsregelung nicht zielführend sei, zumal bereits ein Tariflohn von 8,55 € gezahlt wird und entsprechende Anpassungsklauseln in den Verträgen enthalten sind. BV Gusy erkundigt sich nach den Reinigungszeiten und der Tariflohnkontrolle. BzStR Gröhler antwortet, dass die Verträge nicht nach Reinigungszeit, sondern nach der zu reinigenden qm-Fläche und den entsprechenden Leistungsgruppen (z.B. Sanitärräume) geschlossen werden. Zudem müssen sich die Vertragsnehmer vertraglich auf die Einhaltung der Vorgaben verpflichten. Es werden Stichproben durchgeführt, die ggf. zu einer Kündigung des Vertrages führen können. BV Mattern fragt nach der rechtlichen Tragfähigkeit der Klausel. BzStR Gröhler antwortet, dass diese geprüft ist und bereits für die Winterdienstfirmen angewandt wird.

 

Dringlichkeit einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der beabsichtigten Änderung der Rechtsverordnung zum Vergabegesetz keine langfristigen Verträge auf Grundlage der derzeit gültigen abzuschließen.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der beabsichtigten Änderung des Vergabegesetzes keine langfristigen Verträge auf der Grundlage des derzeit gültigen abzuschließen.

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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