Auszug - Bezirkliche Dienstleistungsverträge I
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BV Hoffmann verteilt einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion. BzStR Gröhler führt aus, dass die derzeitigen Reinigungsverträge auslaufen und eine nur kurzfristige Vertragsregelung nicht zielführend sei, zumal bereits ein Tariflohn von 8,55 € gezahlt wird und entsprechende Anpassungsklauseln in den Verträgen enthalten sind. BV Gusy erkundigt sich nach den Reinigungszeiten und der Tariflohnkontrolle. BzStR Gröhler antwortet, dass die Verträge nicht nach Reinigungszeit, sondern nach der zu reinigenden qm-Fläche und den entsprechenden Leistungsgruppen (z.B. Sanitärräume) geschlossen werden. Zudem müssen sich die Vertragsnehmer vertraglich auf die Einhaltung der Vorgaben verpflichten. Es werden Stichproben durchgeführt, die ggf. zu einer Kündigung des Vertrages führen können. BV Mattern fragt nach der rechtlichen Tragfähigkeit der Klausel. BzStR Gröhler antwortet, dass diese geprüft ist und bereits für die Winterdienstfirmen angewandt wird.
Dringlichkeit einstimmig beschlossen Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der beabsichtigten Änderung der Rechtsverordnung zum Vergabegesetz keine langfristigen Verträge auf Grundlage der derzeit gültigen abzuschließen.
Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der beabsichtigten Änderung des Vergabegesetzes keine langfristigen Verträge auf der Grundlage des derzeit gültigen abzuschließen. Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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