Auszug - Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!
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BV Hoffmann regt an, bis zur geplanten Gesetzesänderung den Antrag zu vertagen oder ggfBV Hoffmann regt an, bis zur geplanten Gesetzesänderung den Antrag zu vertagen oder ggf. zurückzuziehen. BzStR Gröhler merkt an, dass eine kommende Gesetzesänderung ihm nicht bekannt sei, jedoch vermehrt falsche An-/Ummeldungen zu registrieren seien. Das Bezirksamt Mitte wollte eine Pflicht zur Mietvertragsvorlage einführen, wurde jedoch durch StS Freise um Unterlassung angehalten. BzStR Gröhler wird das Thema auf der nächsten BzStR-Sitzung für Inneres als Gesprächsthema, u.a. auch wegen der Problematik von eventuell falsch gebildeten Wahlkreisen, anmelden. BV Gusy wendet ein, dass ein keinen Zwang gäbe, Mietverträge schriftlich abzuschließen. Nach kurzer Diskussion wird sich darauf verständigt, den Antrag auf die Mai-Sitzung zu vertagen, damit die neu gewonnenen Erkenntnisse in die Beratung einfließen können.
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