Auszug - Passt eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Vorfahrtsregelung?
Herr Tillinger erläutert den Antrag, die Formulierung sei jedoch aus Sicht von Frau Ludwig präzisierungsbedürftig, da auf vielen Straßen nur nachts Tempo 30 gelte. Straßenzüge, in denen wie in der Württembergische Straße Lichtsignalanlagen vorhanden sind, dürfen auch nicht zu Tempo-30-Zonen erklärt werden, erläutert Herr Schulte. Der Antrag wird mit 1:13:0 Stimmen abgelehnt und ihm wird mit 13:1:0 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Straßen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kmh vorgegeben ist, an allen Kreuzungen im Geltungsbereich dieser Geschwindigkeitsbegrenzung die Richtzeichen Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt entfernt werden (z. B. in der Württembergischen Straße).
Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 13 Enthaltung: 0 |
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