Drucksache - 2045/3  

 
 
Betreff: Passt eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Vorfahrtsregelung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
14.09.2011 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2011 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Straßen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kmh vorgegeben ist, an allen Kreuzungen im Geltungsbereich dieser Geschwindigkeitsbegrenzung die Richtzeichen Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt entfernt werden (z. B. in der Württembergischen Straße).

 

 


 

 
 

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