Auszug - Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Personal Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 09.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1435/3 Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss

Frau Halten-Bartels (CDU) stellt fest, dass sich seit Antragstellung nichts an dem Problem geändert habe, es vielmehr immer brisanter werde

Frau Halten-Bartels (CDU) stellt fest, dass sich seit Antragstellung nichts an dem Problem geändert habe, es vielmehr immer brisanter werde. Die Liberalisierung des Melderechts werde von Kriminellen missbraucht. Personen, die nichts davon wüssten, würden als Wohnungsgeber angegeben und bekämen völlig unverschuldet Probleme. Was mache der Senat?

 

BzStR Krüger gibt einen Sachstandsbericht. Zum Antragszeitpunkt im Oktober 2009 hätten parteiübergreifend die zuständigen Stadträte das Gespräch mit der Senatsinnenverwaltung gesucht und sich verständigt, den i. E. vorhandenen Spiel-raum zur Eindämmung des Missbrauchs zu nutzen. Eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, der sich auch die Senatsverwaltung anschloss, hat dies leider zunichte gemacht. Daraufhin habe man mit dem StS Freise gesprochen um zu erreichen, dass Berlin sich bei der anstehenden Melderechtsreform für eine Änderung einsetze. Parallel dazu habe man verschiedene Kontakte in den Bundestag genutzt. Die Reform befinde sich im parlamentarischen Ablauf und werde momentan in den Ausschüssen beraten. Die Relevanz einer Gesetzesänderung werde zwischenzeitlich immer deutlicher.

 

Frau Hansen (SPD) bedankt sich für den Bericht und konstatiert, dass man nun nur noch die Bundesregelung abwarten können und keinen weiteren eigenen Handlungs-spielraum habe.

 

Frau Tazegül (DIE LINKE) macht den Vorschlag, den Antrag vorübergehend zurück-zustellen.

 

Frau Halten-Bartels (CDU) erklärt für ihre Fraktion Einverständnis, den Antrag bis zur Klärung durch Bundestag und Bundesrat zu vertagen, gibt aber zu bedenken, dass dies noch längere Zeit in Anspruch nehmen könnte.

 

Herr Wendt (B´90/Grüne) berichtet aus eigener Erfahrung, dass bei einer Anmeldung nach dem Mietvertrag gefragt werde und möchte wissen, ob die Auskunft dazu freiwillig sei.

 

BzStR Krüger bejaht dies, eine Vorlage des Mietvertrages sei nicht erzwingbar bei Verweigerung. Bei einem begründeten Anfangsverdacht sehe die gesetzliche Grund-lage jedoch die Nachfrage vor.

 

Frau Centgraf (B´90/Grüne) verfügt über Erfahrungen aus einem anderen Bundesland, offenbar seien die Verfahrensweisen unterschiedlich.

 

Frau Halten-Bartels (CDU) hält führt das zurück auf die Unterschiede zwischen Flächenstaaten und Großstädten, dort wo man sich untereinander kenne, sei ein Missbrauch sicher seltener als in der Anonymität der Großstadt.

 

Einstimmig wird beschlossen, den Antrag nochmals zu vertagen.

 

 
 

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