Auszug - Halteverbotsschild in der Wexstraße in Höhe der Hausnummer 31
BV Wuttig begründet das Erfordernis des absoluten Haltverbotes und bittet um eine redaktionelle Änderung des Antrages. Die Überschrift erhält folgende erste drei Worte: Schild absolutes Haltverbot. Entsprechend wird die zweite Zeile des Antrages geändert. BV Engelmann vergleicht die Situation mit anderen im Bezirk.
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Wexstraße in Fahrtrichtung Bundesallee in Höhe der Hausnummer 31 ein Schild „absolutes Haltverbot“ aufzustellen, um die rechte Abbiegespur in die Bundesallee freizuhalten.
Der BVV ist bis zum 30.11.2010 zu berichten.
Ursprungsantrag: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Wexstraße in Fahrtrichtung Bundesallee in Höhe der Hausnummer 31 ein Haltverbotsschild aufzustellen, um die rechte Abbiegespur in die Bundesallee freizuhalten.
Der BVV ist bis zum 30.11.2010 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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