Drucksache - 1808/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 07.10.2010 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Wexstraße in Fahrtrichtung Bundesallee in Höhe der Hausnummer 31 ein Schild „absolutes Haltverbot“ aufzustellen, um die rechte Abbiegespur in die Bundesallee freizuhalten.
Der BVV ist bis zum 30.11.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Der Bereich gehört zum übergeordneten Straßennetz. Die zuständige Verkehrslenkung Berlin, die den Bereich vor Ort prüfte, teilte auf Anfrage des Bezirksamtes mit, dass im Stauraum der Wexstraße vor dem Bundesplatz Richtungspfeile in einer Ausdehnung von ca. 33 m vorhanden seien, die ein absolutes Haltverbot beinhalten. Dieser Bereich reiche aus, um im Tagesdurchschnitt den Rechtsabbiegeverkehr aufzunehmen.
Eine Verlängerung des Haltverbotes würde die ohnehin angespannte Parkplatzknappheit nur verschärfen und das rechtswidrige Parken in diesem Bereich fördern.
Die Verkehrssituation in der Wexstraße werde aber weiter beobachtet und die bestehende Regelung bei begründetem Anlass geändert.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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