Auszug - Reduzierung der Wasserpacht für gemeinnützige wassersporttreibende Vereine
Herr Kuntze begründet den Antrag. Herr Engelmann unterstützt diesen und weist auf einen „Runden Tisch“ beim LSB in dieser Sache hin. Herr Dr. Fest fragt nach, ob eine Halbierung des Entgelts gegenüber dem „marktüblichen gewerblichen Zins“ vor dem Hintergrund der allgemeinen öffentlichen Finanzlage nicht ausreichend sei, damit würde das Entgelt aber immer noch über den SPAN-Entgelten liegen, die erst bei einer Reduzierung um 75 % erreicht werden würden. Herr Richter (VWG) erläutert: Bei rd. 1.940 m² im Fall des VWG entsprechen 100 % knapp 3.000 €, 50 % knapp 1.500 €, 75 % knapp 750 € jährlich. Abstimmung: 8 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung.
Der Ausschuss für Sport empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei dem für die Bundeswasserstraßen in Berlin zuständigen Bundesministerium für Verkehr dafür einzusetzen, dass die von der Vorgänger-Regierung zugesagte Wasserpacht-Ermäßigung um 75 Prozent für gemeinnützige wassersporttreibende Vereine umgesetzt wird.
Auch sollen Nutzungsverträge zur Zukunftssicherheit der Vereine eine längere Laufzeit (5 bis 10 Jahre) erhalten.
Der BVV ist bis zum 01.09.2010 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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