Auszug - Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger  

 
 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 17.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1621/3 Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP 
Verfasser:Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Lobo berichtet, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten die Drucksache angenommen hat und die FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten ist.

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren.

 

Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von Glätte".

 

Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen.

 

In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen.

 

Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen.

 

Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2010 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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