Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für Bordelle festlegen  

 
 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Gender Mainstreaming Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1391/3 Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für Bordelle festlegen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Ludwig/Dr.Hess/Vatter/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Drucksache wird zur Diskussion gestellt:

Die Drucksache wird zur Diskussion gestellt:

Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass dieser Ausschuss keine Kompetenz habe, hierzu Festlegungen zu treffen, zumal ein Kriterienkatalog privatrechtliche Belange berührt. Unklar sei auch, welche Kriterien festgelegt werden sollen.

Die SPD-Fraktion führt hierzu aus, dass als fachliche Grundlage, das schon beschriebene Verfahren und die festgelegten Kriterien diene, beispielweise, wie sollen in Bordellen die Zimmer ausgestattet sein, vergleichbar standardisierter Festlegungen von Qualitätsmerkmalen bei Hotelbetrieben. Dies sei wichtig um z.B. “saver sex” zu gewährleisten und somit der Gesundheit der “Sex-Beteiligten”

Frau Thiemen antwortet auf Nachfrage, ob das Bezirksamt Richtlinien aufstelle, mit Nein. Dies wäre darüber hinaus ein Eingriff in die Privatwirtschaft. Richtlinien sind kein geeignetes Mittel. Das Bezirksamt ist auch kein Bordelltester bzw. -kontrolleur, dafür sind auch keine personellen Ressourcen vorhanden.

Die FDP-Fraktion schlägt vor, dass evtl. baurechtliche und gewerberechtliche Richtlinien eine Lösung des Problems sein könnten. Diese könnten aber nur Anhaltspunkte sein.

Die Fraktion Grüne beton, dass mit dem Kriterienkatalog nicht beabsichtigt sei, “ordentliche Bordellbetriebe” auszuzeichnen.

Es wird kontrovers diskutiert und kritisch gefragt:

Wie will man “saver sex” kontrollieren?

Wer und wie soll kontrolliert werden?

Der Bundesverband für sexuelle Tätigkeiten hat Entscheidungshilfen für die Einrichtung von Bordellen vorgelegt. Es stellt sich aber die Frage, ist es Standard Bordelle zu überprüfen. Frau Thiemen beantwortet diese Frage mit Nein! Das Gesundheitsamt übt keine Kontrolle aus, sondern sieht hier aufsuchende Sozialarbeit für die Betreuung und Beratung von Bordellen vor. Darüber hinaus greift hier das Gewerberecht und die darin vorgesehenen Überprüfungsmöglichkeiten.

 

Die Drucksache wird zur Diskussion gestellt:

 

Der Ausschuss für Gender Mainstreaming

empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.

 

Als inhaltlich-fachliche Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3) dienen.

Es ist zwischen gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien zu differenzieren.

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu beschließen.

 

Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:   3                    Enthaltung:              0

 
 

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