Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für Bordelle festlegen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BV Gnielinski bittet um Erläuterung des Antrags. BV Scheffer weist auf die bereits breit geführte Diskussion im Ausschuss für Gender und den Runden Tisch zum „Dortmunder Modell“ aufgrund des Beschlusses 0301/3 hin. Das Bezirksamt wird zur Entwicklung von Kriterien aufgefordert. BV Kaas Elias ergänzt das Ziel des Antrags, für den zukünftigen Umgang mit Bordellen im Bezirk Klarheit zu erreichen. Frau Schmiedhofer weist in diesem Zusammenhang auf von Selbsthilfereinrichtungen der Prostituierten entwickelte Kriterien für „gute Bordelle“ hin. BV Schöne sieht die rechtliche Betrachtung, insbesondere die baurechtliche Genehmigung von Bordellen nicht einbezogen und sieht in einem Beschluss keinen Ersatz für die noch im Fluss befindliche Rechtsprechung. BV Tillinger sieht den Antrag als Basis für sachliche Betrachtung und grundsätzliche Regelung der Bedingungen für Bordelle im Bezirk. Die CDU gehe kein Risiko ein, da die Rechtsprechung durch den Antrag nicht verändert werden könne. BV Scheffer weist darauf hin, dass der Senat die Entscheidung an die Bezirke gegeben habe, einen Kriterienkatalog zum sozialen Umfeld von Bordellen zu entwickeln. Der Vorsitzende erinnert, dass der Ausschuss eine Empfehlung an den Bauausschuss abgibt und bittet um Abstimmung. Der Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss
für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten,
abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen
Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von
Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt. Als inhaltlich-fachliche
Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für
Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3)
dienen. Es ist zwischen
gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien
zu differenzieren. Die BVV empfiehlt dem
Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches
und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu
beschließen. Der Kriterienkatalog ist der
BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 4
Enthaltung: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |