Auszug - Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2010/2011 (Bereich Jugend; "Verständigung" über den T-Teil - Bereiche "Freiwillige soziale Leistungen" und "Rest" für das Haushaltsjahr 2010)  

 
 
57. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1320/3 Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2010/2011
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhoff verteilt einen Beschlussvorschlag zur Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 (Anlage 1) und eine dazugehörende tabellarische Übersicht zu den „Freiwilligen Sozialen Leistungen“ und dem Teil „T-Rest“ (Anlage 2)

Herr Neuhoff verteilt einen Beschlussvorschlag zur Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 (Anlage 1) und eine dazugehörende tabellarische Übersicht zu den „Freiwilligen Sozialen Leistungen“ und dem Teil „T-Rest“ (Anlage 2). Er stellt klar, dass damit noch keine Entscheidung über die Zuwendungen für das Jahr 2010 verbunden sei.

 

Herr Naumann erläutert die Tabelle (Anlage 2): Im Bereich der „Freiwilligen Sozialen Leistungen“ werde eine Einschränkung der Wochenendöffnung in den Jugendfreizeiteinrichtungen vorgeschlagen sowie eine relativ geringe prozentuale Kürzung bei den Zuwendungen. Im Bereich „T-Rest“ werde neben einer überschaubaren Kürzung der Ansätze vor allem eine Reduzierung der Platzzahl bei der Ferienmaßnahme in der Jungfernheide um 80 Plätze vorgeschlagen, verbunden mit höheren Einnahmen. Dabei sei zu prüfen, ob bei Bedürftigkeit auf Stiftungsmittel zurückgegriffen werden kann.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner teilt mit, dass er diesem Vorschlag nicht folgen werde. Haushaltsberatungen fänden im Haushaltsausschuss statt, und dort sei der von der Bezirksbürgermeisterin unterschriebene Haushaltsentwurf die Beratungsgrundlage. Er fragt abschließend, wer den vorliegenden Änderungsantrag eigentlich eingebracht habe.

 

Herr Neuhoff verweist auf die besondere Rolle des Jugendhilfeausschusses, aus der sich sehr wohl ein Vorschlagsrecht an die BVV ergebe.

 

Herr Naumann erinnert daran, dass der vom Bezirksamt beschlossene Haushaltsplanentwurf eine Deckungslücke von ca. 300.000 Euro enthalte, die jetzt vom JHA zu füllen sei. Dazu brauche es ein fachliches Votum an den fachfremden Haushaltsausschuss.

 

Frau Klose fragt nach den Konsequenzen, die sich aus einer möglichen Einschränkung der Wochenendöffnung ergeben könnten.

 

Herr Bohn – JCRB (durchführender Träger) - hält die Folgen für recht schmerzhaft, da die jungen Menschen gerade am Wochenende Angebote benötigten.

 

Herr Naumann erinnert an den Auftrag der BVV an die Verwaltung, die Öffnungszeiten der Jugendfreizeiteinrichtungen generell zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Frau Röder begrüßt den vorgelegten Antrag. Er zeige, wie mit der schwierigen Haushaltssituation moderat umgegangen werden könne.

 

Herr Wendt stimmt dem zu. Es handele sich um ein fachpolitisches Votum und damit genau um das, was Aufgabe des JHA sei.

 

Der Antrag zur Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 wird nunmehr mit Stimmengleichheit abgelehnt (7/7/-).

 

Herr Naumann kritisiert, dass damit dem Haushaltsausschuss kein fachliches Votum des JHA zum Umgang mit den erforderlichen Kürzungen vorliegen wird.

 

Bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs ergeben sich folgende Fragen:

 

Herr Göpel möchte zum Kapitel 4020 – Titel 67151 den Grund für die höheren Ansätze erfahren.

Frau von Pirani teilt dazu mit, dass hier die durch die Sozialversicherungspflicht der Tagespflegepersonen entstehenden Mehrausgaben veranschlagt wurden.

 

Herr Göpel fragt zum Kapitel 4042, ob mit der Erhöhung beim Titel 67149 und der Absenkung beim Titel 67146 eine Umsteuerung von den stationären zu den ambulanten Hilfen angestrebt werde.

Herr Naumann verneint dies. Die Ansätze ergäben sich aus der Zuweisung der Senatsfinanzverwaltung.

 

Herr Göpel verweist – ebenfalls im Kapitel 4042 - auf den auf 1.000 Euro reduzierten Ansatz beim Titel 67160; dies sei wohl kaum realistisch.

Herr Naumann stimmt dem zu. Dies ergebe sich aber aus der Ablehnung des zuvor eingebrachten Änderungsantrags.

 

Weitere Fragen oder Anmerkungen zum Haushaltsplanentwurf gibt es nicht.

 

 


 

 
 

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