Gemäß Pachtvertrag ist der Pächter verpflichtet, die Garderobe, den
Schlittschuhverleih, die Gastronomie oder Teile davon während der öffentlichen
Eislaufzeiten offen zu halten
Gemäß
Pachtvertrag ist der Pächter verpflichtet, die Garderobe, den
Schlittschuhverleih, die Gastronomie oder Teile davon während der öffentlichen
Eislaufzeiten offen zu halten. Dieser Verpflichtung kommt der Pächter
uneingeschränkt nach.
Der
Antrag wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen.