Drucksache - 1195/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem
Pächter der Gaststätte und des Schlittschuhverleihs darauf hin zu wirken, dass
das entsprechende Angebot im Bereich der Gastronomie und ebenso bei der
Ausleihstation innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Eisstadions
gewährleistet wird. Der BVV ist
bis zum 31.03.2009 zu berichten. Begründung: Aufgrund
von Hinweisen durch verschiedene Nutzergruppen (Privatnutzer, Vereine) wurde
festgestellt, dass das gastronomische Angebot im Bereich der Gaststätte des
H-D-Eisstadions selbst während der Öffnungs- und Eislaufzeiten nicht immer zur
Verfügung steht. Gleiches gilt bedauerlicherweise für die
Schlittschuh-Ausleihe. Das Bezirksamt wird daher dringend ersucht, den Pächter
auf seine vertraglichen Pflichten hinzuweisen. |
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