Auszug - Sportanlagenvergabe
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Es liegt ein Änderungsantrag aus dem
Genderausschuss vor. Einigkeit herrscht über die Tatsachen, dass das Bezirksamt
sich nicht in die interne Vereinspolitik einmischen kann und durch den
Beschluss des Ursprungsantrags eine vermeidbare zusätzliche Belastung des
Bezirksamtes ausgelöst werden würde. In der kommenden Fassung der SPAN sollen
Aspekte des Gender Mainstreaming eingearbeitet worden sein, jedoch liegt die
endgültige Fassung noch nicht vor. Das Bezirksamt kann bei der
Sportanlagenvergabe auch nicht als Prüfbehörde für Geschlechtergerechtigkeit
fungieren. Der Änderungsantrag stellt jedoch lediglich einen Prüfauftrag dar. Die Fraktion B’90/Grüne zieht
den Ursprungsantrag zurück. Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja- bei 4
Nein-Stimmen in folgender Fassung angenommen: Die Zahl der stimmberechtigten
Ausschussmitglieder erhöht sich auf 11. Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, wie bei der Vergabe von Sportanlagennutzungsrechten
solchen Vereinen und Gruppen den Vorzug zu geben ist, die nachweisen können,
dass sie sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen. Der BVV ist bis zum
31.07.2009 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, bei der Vergabe von Sportanlagennutzungsrechten solchen Vereinen
und Gruppen den Vorzug zu geben, die nachweisen können, dass sie sich für
Geschlechtergerechtigkeit einsetzen. Der BVV ist bis zum
31.03.2009 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 5 dagegen: 4
Enthaltung: 0 |
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