Drucksache - 1114/3  

 
 
Betreff: Sportanlagenvergabe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Vatter 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
22.01.2009 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming vertagt   
12.02.2009 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming vertagt   
12.03.2009 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Sport Beratung
14.05.2009 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie bei der Vergabe von Sportanlagennutzungsrechten solchen Vereinen und Gruppen den Vorzug zu geben ist, die nachweisen können, dass sie sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2009 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Vergabekriterien für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen sind im Sportförderungsgesetz und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) geregelt.

 

In den mit Wirkung vom 01.03.2010 in Kraft getretenen neuen Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN wurden unter Punkt 4. „Vergabegrundsätze“ in Absatz 9 Vorgaben zu einer geschlechtergerechteren Vergabe aufgenommen.

Danach soll unter anderen Kriterien beachtet werden, dass

c) geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden“ und

„g) unter Einhaltung der vorstehenden Vergabekriterien die Sportanlagen geschlechtergerecht zu vergeben sind.“

 

Wie diese Vorgaben und die Aufforderung der BVV, wie Vereinen und Gruppen, die nachweisen können, dass sie sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, bei der Vergabe der Vorzug gegeben werden kann, umgesetzt werden können, wird im Rahmen des Runden Tisches Gender Mainstreaming im Sport mitberaten. Der nächste Runde Tisch wird im Mai stattfinden. Im Anschluss wird der BVV ein Bericht vorgelegt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Reinhard Naumann                                                                                    Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen