Auszug - Missbrauch im Meldewesen unterbinden
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Fr. Halten-Bartels (CDU-Fratkion) begründet den Antrag dahingehend, dass es mal einen Fall gegeben habe, wo die Polizei bewaffnet bei einer alten Dame vor der Wohnungstür stand. Dort war angeblich ein Terrorist gemeldet. Mit dem Antrag sollen Mieterinnen und Mieter vor solchen Scheinanmeldungen geschützt werden.
Fr. Hansen (SPD-Fraktion) möchte den Antrag nicht befürworten und schlägt vor, diesen über das Abgeordnetenhaus zu stellen.
Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) möchte wissen, warum die SPD dagegen sei. Schließlich sei es doch Aufgabe des Staates, Menschen zu schützen.
Fr. Centgraf (B´90/Grüne) ist der Meinung, dass, wenn einer tatsächlich kriminelle Absichten habe, er ohne größere Mühe einen Mietvertrag aus dem Internet laden könne. Eine Überprüfung dieser Unterschriften sei nicht leistbar. Sie halte die Thematik für zu komplex; so eine einfache Lösung sei nicht tragbar.
Fr. Gisa (CDU-Fraktion) widerspricht dem energisch. Sie ist der Meinung, dass es doch möglich sein müsse, vor solchen Betrügereien abgesichert zu sein. Sie verstehe die Argumentation überhaupt nicht.
Hr. BzStr Krüger berichtet, es habe eine Feststellung gegeben, wonach im Rahmen von Bürgerbegehren und Wahlen Tausende von Briefen auf Grund der nicht ordentlichen Meldeverhältnisse zurückgekommen seien. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass der Steuerzahler dafür aufkommen müsse. Eigentlich müsse man den Scheinadressen nachspüren, aber personell sei das nicht möglich. Hierbei handele es sich um eine zunehmende Kostenfalle.
Hr. Wendt (B´90/Grüne) sagt, dass man zwei Sachen auseinander halten müsse. Er finde es merkwürdig, dass die Polizei auf so ein liberales Melderegister reagiert und Wohnungen stürmt. Der andere Punkt sei, dass das Gesetz liberalisiert und somit bürgerfreundlicher gestaltet wurde, welches den An- und Ummeldeprozess wesentlich erleichtere. Wenn die Missbrauchsfälle dadurch höher ausfallen würden, müsse eine Überprüfung des Gesetzes seitens des Gesetzgebers auf Bundesebene erfolgen.
Fr. Tazegül (Fraktion LINKE) fragt, ob es ein Datenprogramm gebe, welches einmal jährlich aktualisiert werde.
Hr. BzStr Krüger antwortet, dass es nicht an der technischen Seite liege, sondern eher daran, dass das Umziehen ein menschlicher Akt sei. Man sei angewiesen auf die Zulieferung der Daten von anderen Behörden. Bei 10.000 Kommunen sei das nicht sehr einfach. Es müsse versucht werden, eine einheitliche Lösung für die Ab- und Anmeldevorgänge zu finden.
Fr. Hansen (SPD-Fraktion) schlägt nunmehr vor, den Antrag über die Bundestagsabgeordneten laufen zu lassen.
Fr. Andres (SPD-Fraktion) möchte dieses unterstreichen.
Fr. Jaschke (CDU-Fraktion) fragt sich, wo der Schutz des einzelnen Mieters seitens des Staates bleibe.
Fr. Centgraf (B´90/Grüne) möchte wissen, wie es ist, wenn eine Person ins Ausland verzieht oder stirbt.
Hr. BzStr Krüger erläutert, dass wenn jemand sich nicht abmelden würde und ins Ausland geht, man keine Handhabe mehr habe, denjenigen aufzuspüren. Beim Versterben einer Person sei es ebenfalls schwierig. Hier müsste entweder ein Angehöriger oder das Krankenhaus die Meldung tätigen.
Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) bittet, dass nun über den Antrag abgestimmt werden sollte. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist abzulehnen.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Land Berlin im Rahmen einer Initiative im Bundesrat die Melderechtsregelungen dahingehend ändert, dass bei An- und Ummeldungen wieder ein Mietvertrag bzw. eine Eigentumsbescheinigung vorgelegt werden muss, um die Möglichkeit des Missbrauches falscher Anschriften einzudämmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 3 dagegen: 8 Enthaltung: 0 |
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