Auszug - Antragsformular überprüfen!
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BV Suhr verliest einen Änderungsantrag: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Antragsformulare auf Überlassung von Liegenschaften, Räumen und Sportflächen und -hallen dahingehend zu überprüfen, ob ein Passus aufgenommen werden kann, der eine Nutzung durch Organisationen (den Mieter selbst, seine Mitglieder oder Besucher der Veranstaltung) ausschließt, die
· in ihren Schriften (z.B. von Ron Hubbard) die Überwindung der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung mit einem Menschenbild definiert, das dem Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes widerspricht, · die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen nutzen wollen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird.“
BV Schmitt bittet um Anpassung des Wortlautes und bittet, dass es statt „rechtsextremistisch“ besser „extremistisch“ oder „links- und rechtsextremistisch“ heißen sollte.
BV Centgraf und BV Verrycken befürworten den Änderungsantrag in der Form von BV Suhr und sehen keinen Bedarf für Änderungen. BD Holter spricht sich ebenfalls dagegen aus, „linksextremistisch“ in den Antragstext aufzunehmen.
BzStR Gröhler würde im Hinblick auf eine „vereinfachende“ Verwaltungspraxis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die allgemeine Formulierung „extremistisch“ präferieren.
Nach kontroverser Diskussion der Ausschussmitglieder wird der Änderungsantrag von BV Suhr zur absatzweisen Abstimmung gestellt: 1. Absatz bis 1. Spiegelstrich: 15/0/0 2. Absatz : 15/0/0 (der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum 2. Absatz, „linksextremistisch“ einzufügen, wird 5/10/0 abgelehnt).
Der Änderungsantrag wird angenommen.
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Antragsformulare auf Überlassung von Liegenschaften, Räumen und Sportflächen und -hallen dahingehend zu überprüfen, ob ein Passus aufgenommen werden kann, der eine Nutzung durch Organisationen (den Mieter selbst, seine Mitglieder oder Besucher der Veranstaltung) ausschließt, die
- in ihren Schriften (z. B. von Ron Hubbard) die Überwindung der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung mit einem Menschenbild definiert, das dem Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes widerspricht, - die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen nutzen wollen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird.
Der BVV ist bis zum 30.06.2009 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Antragsformulare auf Überlassung von Liegenschaften, Räumen und Sportflächen und -hallen dahingehend zu überprüfen, ob ggf. ein Passus aufgenommen werden kann, der eine Nutzung durch Anhänger der Scientology-Sekte verhindert. Desgleichen wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen für eine derartige Überprüfung auch auf der Landesebene einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2008 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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